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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VAN SCHAIK RACK SOLUTIONS

Artikel 1. Definitionen und Begriffe
VSRS: die offene Handelsgesellschaft Van Schaik Rack Solutions mit Sitz und Geschäftsstelle in 6718 WR Ede, Kryptonstraat 45 (Niederlande), eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 59508485.
Kunde: der Vertragspartner von VSRS.
Vertrag: der Vertrag zwischen dem Kunden und VSRS über die Lieferung von Metallprodukten und -systemen für den Gartenbau und zugehörige Märkte mit, sofern nötig, Zufügungen aus Kunststoff und/oder anderen Materialien.
Ware/Waren: die von VSRS verkaufte(n) und gelieferte(n) Ware(n).
AGB: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von VSRS.
Schriftlich: neben schriftlich auf Papier auch E-Mail, Fax oder andere elektronische auf analoge oder digitale Weise versandte Nachrichten, die der Kunde bzw. VSRS erhalten hat.

Artikel 2. Geltungsbereich der AGB

  1. Die AGB gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen VSRS und einem Kunden, für das/den VSRS diese AGB für anwendbar erklärt hat, sofern von diesen AGB nicht von den Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich abgewichen wurde. Der Abschluss eines Vertrages mit VSRS bedeutet, dass der Kunde die Anwendbarkeit dieser AGB bedingungslos akzeptiert.
  2. Eventuelle Abweichungen von den AGB erlangen nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, und gelten nur für den spezifischen Vertrag, auf den sich die Abweichungen beziehen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zu irgendeinem Zeitpunkt zur Gänze oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen in diesen AGB genannten Bestimmungen unberührt. VSRS und der Kunde werden dann gemeinsam neue Bestimmungen als Ersatz der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen vereinbaren, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  4. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. VSRS behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Bekanntmachung der Änderung per (elektronische) Benachrichtigung. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können mit sofortiger Wirkung vorgenommen werden.
  6. Sollte der Kunde eine gemäß dem obigen Absatz vorgenommene, für ihn negative Änderung in diesen AGB nicht akzeptieren wollen, muss er VSRS vor dem Datum, zu dem die neuen Bestimmungen in Kraft treten, darüber informieren. VSRS kann die fragliche Änderung dann zurücknehmen, wonach sie für den Kunden nicht mehr gilt. Sollte VSRS die Änderung nicht zurücknehmen wollen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu diesem Datum oder zum Empfangsdatum der Kündigung, sofern dieses nach dem Inkrafttreten der Änderung liegt, zu kündigen.
  7. Sollten diese AGB und der Vertrag widersprüchliche Bestimmungen enthalten, gelten die im Vertrag genannten Bestimmungen.

Artikel 3. Angebote und Schriftverkehr

  1. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind alle Angebote unverbindlich.
  2. Wenn der Kunde VSRS Daten, Zeichnungen und Ähnliches übermittelt, darf VSRS von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen und sein Angebot darauf basieren.
  3. Sofern schriftlich nicht anders angegeben, gelten die im Angebot genannten Preise bei Lieferung FCA gemäß Incoterms 2010. Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer und Verpackung.
  4. Wenn der Kunde das Angebot von VSRS nicht annimmt, hat VSRS das Recht, dem Kunden alle Kosten, die VSRS für die Erstellung des Angebots entstanden sind, in Rechnung zu stellen.
  5. Sofern VSRS dies als erwünscht erachtet, ist VSRS berechtigt, vom Kunden eine vollständige Vorauszahlung oder einen angemessenen Anzahlung zu verlangen. Hat der Kunde seinen Sitz im Ausland, ist immer eine vollständige Vorauszahlung erforderlich.
  6. Der Vertrag zwischen VSRS und dem Kunden kommt erst zustande, nachdem VSRS dem Kunden eine Auftragsbestätigung geschickt hat.
  7. Für Lieferungen, für die aufgrund ihrer Art und/oder ihres Umfangs kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung versendet wird, wird der Beginn der Durchführung der Lieferung als Auftragsbestätigung betrachtet.
  8. Sollte sich die Finanzlage des Kunden nach Zustandekommen des Vertrages und vor Lieferung der Waren erheblich verschlechtern, ist VSRS berechtigt, die weitere Vertragserfüllung zur Gänze oder teilweise einzustellen oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.
  9. Der Schriftverkehr zwischen dem Kunden und VSRS kann elektronisch erfolgen, sofern im Vertrag mit dem Kunden, in diesen AGB oder im Gesetz nicht etwas anderes vorgesehen ist. Die von VSRS aufbewahrte Version des Schriftverkehrs gilt als Beweis, sofern der Kunde keinen Gegenbeweis erbringt.
  10. Elektronischer Schriftverkehr von VSRS mit dem Kunden gilt als vom Kunden am Versandtag erhalten, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist. Sofern der Schriftverkehr infolge von Zustellungs- und/oder Zugangsproblemen in Zusammenhang mit dem E-Mail-Postfach des Kunden nicht erhalten wurde, geht dies auf Gefahr des Kunden, auch wenn das E-Mail-Postfach bei einem Dritten untergebracht ist.

Artikel 4. Lieferung und Fristen

  1. Wenn für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, gilt diese Frist als ungefähre Angabe. Bei Überschreitung einer Frist muss der Kunde VSRS daher schriftlich mahnen. VSRS muss dabei eine angemessen Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch zu erfüllen.
  2. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung FCA gemäß den geltenden Incoterms. Die Lieferung kann in Teilen erfolgen.
  3. Die von VSRS genannten Lieferfristen beginnen zu laufen, sobald der Vertrag zustande gekommen ist und VSRS alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten übermittelt wurden. Eine Verzögerung der Lieferung stellt für den Kunden keinen Anlass zur Auflösung des Vertrages dar, sofern VSRS nicht die Grenzen der Zumutbarkeit überschritten hat. Lieferfristen können verlängert und/oder aufgegebene Bestellungen können ausgesetzt werden, solange der Kunde irgendeinen fällig oder einklagbar gewordenen Betrag nicht an VSRS bezahlt hat.
  4. VSRS ist berechtigt, den Beginn der Vertragserfüllung aufzuschieben, bis die Vorauszahlung bzw. die Anzahlung getätigt oder eine ausreichende Sicherheit dafür geleistet wurde.
  5. Bei der Lieferung geht die Gefahr der betreffenden Waren mit allem, was dazugehört, auf den Kunden über.

Artikel 5. Transport und Verpackung

  1. Sollte Transport durch VSRS vereinbart worden sein, wählt VSRS die Art des Transportes/Versands mit Sorgfalt aus.
  2. Bei Zustellung werden Transportkosten in Rechnung gestellt.
  3. Etwaige Sonderwünsche des Kunden in Bezug auf den Transport/Versand werden nur dann berücksichtigt, wenn der Kunde erklärt hat, die Mehrkosten zu tragen.
  4. Wenn der Kunde darum ersucht, dass die Lieferung auf eine andere als die übliche Weise erfolgt, kann VSRS die damit einhergehenden Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

Artikel 6. Nicht abgenommene Ware

  1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Ende der Lieferfrist und/oder Ausführungszeit die Ware oder Waren, für die der Vertrag gilt, am vereinbarten Ort abzunehmen.
  2. Der Kunde ist zu jeder Mitwirkung verpflichtet, die berechtigterweise von ihm erwartet werden kann, um VSRS die Lieferung zu ermöglichen.
  3. Nicht abgenommene Waren werden auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
  4. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen in Absatz 1 und/oder 2 dieses Artikels muss der Kunde VSRS eine Geldbuße in Höhe von 250,00 € pro Tag, jedoch maximal 25.000,00 €, bezahlen. Diese Geldbuße kann abgesehen vom gesetzlich vorgesehenen Schadenersatz gefordert werden.

Artikel 7. Geistiges Eigentum

  1. VSRS behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die VSRS aufgrund der Gesetze und Regeln zum geistigen Eigentum eingeräumt werden.
  2. Alle von VSRS entworfenen und entwickelten Waren, dazu zählen auch (Versuchs-)Modelle, Schablonen, Proben, Zeichnungen, Angebote, übermittelte Entwürfe, Software und Ähnliches, sind (geistiges) Eigentum von VSRS.
  3. Die Bestimmungen in diesem Artikel beziehen sich auch auf Waren, von denen der Kunde berechtigterweise weiß oder wissen sollte, dass sie von VSRS und (geistiges) Eigentum von VSRS sind, auch wenn sie nicht als solches gekennzeichnet sind.
  4. VSRS erklärt dass, die Waren, sofern VSRS bekannt, keine in den Niederlanden geltenden geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. VSRS kann den Kunden jedoch nicht von eventuellen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten freistellen.
  5. Der Kunde garantiert, keine geistigen Eigentumsrechte von VSRS oder seinen Lieferanten in Bezug auf die Waren zu verletzen (und dies auch Dritten nicht zu erlauben oder zu ermöglichen), zum Beispiel indem die Waren kopiert, bearbeitet oder nachgemacht werden.
  6. VSRS hat das Recht, das im Rahmen der Vertragserfüllung erworbene Wissen auch für andere Zwecke zu verwenden, sofern dabei keine streng vertraulichen Informationen des Kunden Dritten zur Verfügung gestellt werden. Informationen gelten als vertraulich, wenn diese von der anderen Vertragspartei als solche bezeichnet wurden oder wenn berechtigterweise angenommen werden kann, dass die Informationen vertraulichen Charakter haben.
  7. Die Rechte an den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Sachen bleiben Eigentum von VSRS, egal ob dem Kunden für deren Herstellung Kosten in Rechnung gestellt wurden. Diese Sachen dürfen ohne vorhergehende ausdrückliche schriftliche Einwilligung von VSRS nicht kopiert, verwendet oder Dritten gezeigt werden. Für jede Verletzung dieser Bestimmung hat der Kunde VSRS eine sofort einklagbare Geldbuße in Höhe von 25.000,00 € zu zahlen. Diese Geldbuße kann abgesehen vom gesetzlich vorgesehenen Schadenersatz gefordert werden.

Artikel 8. Garantien und Reklamationen

  1. Die von VSRS gelieferten Waren erfüllen die üblichen Kriterien und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung berechtigterweise erwartet werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind, oder aber sie erfüllen die Anforderungen, die spezifisch im Vertrag vereinbart wurden.
  2. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Waren, die für den Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Bei Gebrauch außerhalb der Niederlande muss der Kunde selbst überprüfen, ob die Waren für den Gebrauch dort geeignet sind und den geltenden Bedingungen entsprechen. VSRS kann in diesem Fall andere Garantiebedingungen bzw. andere Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Waren zur Anwendung bringen.
  3. Der Kunde kann die Garantie erst in Anspruch nehmen, nachdem er alle seine Pflichten gegenüber VSRS erfüllt hat.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unmittelbar nach deren Erhalt zu untersuchen. Dabei muss der Kunde überprüfen, ob die Qualität und/oder die Quantität der gelieferten Waren mit dem Vertrag übereinstimmen und ob die Waren den Anforderungen entsprechen, die die Vertragsparteien dafür vereinbart haben.
  5. Etwaige sichtbare Mängel müssen VSRS innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Etwaige nicht sichtbare Mängel müssen VSRS sofort, jedoch auf jeden Fall spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach deren Feststellung, schriftlich gemeldet werden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, sodass VSRS in der Lage ist, adäquat zu reagieren.
  6. Der Kunde muss VSRS die Gelegenheit bieten, eine Beschwerde zu untersuchen.
  7. Keine Garantie wird gewährt, wenn Mängel die Folge sind von:
    • normaler Abnutzung,
    • unsachgemäßem Gebrauch,
    • unterlassener oder nicht richtig ausgeführter Wartung,
    • Installation, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte,
    • Mängeln an Sachen, die vom Kunden stammen oder von ihm vorgeschrieben wurden, sowie nicht gegebene Eignung solcher Sachen,
    • Mängeln an den vom Kunden verwendeten Materialien oder Hilfsmittel sowie nicht gegebene Eignung solcher Materialien oder Hilfsmittel.
  8. Keine Garantie wird gewährt für:
    • gelieferte Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren,
    • die Prüfung und Reparatur von Sachen des Kunden,
    • Teile, für die eine Werksgarantie gilt.
  9. Wenn sich bestätigt, dass eine Ware mangelhaft ist und entsprechend rechtzeitig reklamiert wurde, wird VSRS die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach der Rückgabe oder einer schriftlichen Meldung über den Mangel durch den Kunden, sofern eine Rückgabe nach billigem Ermessen nicht möglich ist, nach eigener Entscheidung entweder ersetzen, für eine Reparatur sorgen oder dem Kunden eine Entschädigung zahlen. Wird die Ware ersetzt, ist der Kunde verpflichtet, VSRS die ersetzte Ware zurückzugeben und VSRS das Eigentum zu übertragen, sofern VSRS nicht etwas anderes bekannt gibt.
  10. Bei Garantiearbeiten ist VSRS berechtigt, die Kosten für Anfahrt, Aufenthalt und Transport weiterzugeben.
  11. Sollte sich herausstellen, dass eine Beschwerde unbegründet ist, sind die VSRS dadurch entstandenen Kosten, darunter die Untersuchungskosten, zur Gänze vom Kunden zu tragen.
  12. Eine Reklamation entbindet den Kunden niemals von seinen Zahlungspflichten gegenüber VSRS.
  13. Eine Rückgabe der gelieferten Waren kann nur nach vorhergehender ausdrücklicher Einwilligung von VSRS erfolgen.
  14. Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten auch für eventuelle Ansprüche des Kunden aufgrund von Nichterfüllung, fehlender Übereinstimmung oder jedem anderen Grund.
  15. Der Kunde kann die Rechte aufgrund dieses Artikels nicht übertragen.

Artikel 9. Rechnungen und Zahlung

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Reklamationen in Bezug auf Rechnungen müssen schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen nach Versanddatum der Rechnung übermittelt werden.
  2. Sollte eine rechtzeitige und/oder vollständige Zahlung einer Rechnung durch den Kunden ausbleiben, ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde hat dann Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder angefangenen Monat zu zahlen, sofern die gesetzlichen Handelszinsen nicht höher sind. Ist dies der Fall, sind die gesetzlichen (Handels-)Zinsen zu zahlen. Die Zinsen für den fälligen Betrag werden ab Eintritt des Verzugs bis zur Begleichung des gesamten geschuldeten Betrages berechnet.
  3. Sollten Zahlungserinnerungen an den Kunden verschickt werden, hat der Kunde für jedes Erinnerungs-/ Mahnschreiben 15,00 € Verwaltungsgebühren zu zahlen.
  4. Sollte der Kunde mit der rechtzeitigen und/oder vollständigen Zahlung einer Rechnung in Verzug bleiben, verlieren eventuelle von VSRS gewährte Rabatte ihre Gültigkeit.
  5. Der Kunde ist niemals zu Aufrechnung seiner VSRS geschuldeten Beträge berechtigt. Beschwerden gegen die Höhe einer Rechnung entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Kunden, die sich nicht auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247, Buch 6 des niederländischen BGB) berufen können, sind ebenso nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
  6. Wenn der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Pflichten in Verzug ist, sind alle angemessenen außergerichtlichen Kosten zur Herbeiführung der Erfüllung vom Kunden zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15 % des offenen Betrags, zumindest aber 250,00 €.

Artikel 10. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Alle von VSRS im Rahmen des Vertrages gelieferten Waren bleiben Eigentum von VSRS, bis der Kunde alle Pflichten aus dem/den mit VSRS abgeschlossenen Vertrag/Verträgen vollständig erfüllt hat.
  2. Die von VSRS gelieferte Vorbehaltsware darf nicht weiterverkauft werden. Ausgenommen davon ist ein Verkauf im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeiten, sofern VSRS den Kunden nicht schriftlich dazu aufgefordert hat, VSRS die gelieferten Waren unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist nicht befugt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in irgendeiner anderen Weise zu belasten.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware zu versichern.
  4. Falls VSRS die in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte geltend machen möchte, erteilt der Kunde VSRS und von VSRS beauftragten Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, all jene Orte zu betreten, an denen sich Eigentum von VSRS befindet, und diese Waren an sich zu nehmen. Wenn der Kunde daran nicht mitwirkt, hat der Kunde VSRS eine Geldbuße in Höhe von 10 % des Rechnungswertes der Waren für jeden Tag, an dem er seine Pflichten nicht erfüllt, zu zahlen.
  5. Wenn VSRS seinen Eigentumsvorbehalt nicht geltend machen kann, weil die gelieferten Waren vermischt, umgebildet oder nachgezogen wurden, ist der Kunde verpflichtet, die neu entstandenen Sachen an VSRS zu verpfänden.
  6. VSRS hat für alle Sachen des Kunden, die sich bei VSRS befinden, ein Zurückbehaltungsrecht, solange der Kunde nicht alle seine Pflichten gegenüber VSRS erfüllt hat. Die Gefahr für die Sachen trägt der Kunde.

Artikel 11. Haftung

  1. Sollte VSRS haftbar sein, ist diese Haftung auf das beschränkt, was in diesen Bestimmungen vorgesehen ist.
  2. Die Ergebnisse der An- und Verwendung der von VSRS durchgeführten Studien und getätigten Empfehlungen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die nicht im Einflussbereich von VSRS liegen. VSRS kann daher keine Garantien in Bezug auf die Ergebnisse der von VSRS durchgeführten Studien und getätigten Empfehlungen geben.
  3. VSRS haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstanden sind, dass VSRS von den vom Kunden oder in seinem Auftrag übermittelten falschen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist.
  4. Sollte VSRS für irgendeinen Schaden haftbar sein, so ist die Haftung von VSRS auf maximal den Rechnungswert des Vertrages oder auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht, beschränkt.
  5. VSRS haftet ausschließlich für direkte Schäden. Unter direkten Schäden wird ausschließlich das Folgende verstanden: die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf Schäden im Sinne dieser AGB bezieht, die eventuellen angemessenen Kosten, die entstanden sind, um mangelhafte Leistungen von VSRS an den Vertrag anzupassen, sofern VSRS dafür die Schuld trägt, und angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Einschränkung von Schäden entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Einschränkung des direkten Schadens im Sinne dieser AGB geführt haben.
  6. Nicht für einen Ersatz in Betracht kommen:
    a) Folgeschäden wie Schäden durch Betriebsunterbrechungen,
    b) Produktionsverlust, Gewinnausfall, Transportkosten sowie Fahrt- und Aufenthaltskosten,
    c) Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfskräften oder nicht leitenden Angestellten von VSRS verursacht wurden.
  7. Der Kunde stellt VSRS von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Produkthaftung infolge eines Mangels an einer Ware, die vom Kunden an einen Dritten geliefert wurde und die sich (unter anderem) aus von VSRS gelieferten Waren zusammensetzt, frei. Der Kunde ist verpflichtet, alle VSRS in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden, darunter die (vollständigen) Kosten der Einrede, zu ersetzen.
  8. Die Haftung von VSRS für Schäden bei Todesfällen oder Körperverletzung ist auf den Betrag beschränkt, der aufgrund eines von VSRS abgeschlossenen Versicherungsvertrages in dieser Angelegenheit ausgezahlt wird.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, VSRS einen Schaden innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Schadensereignis schriftlich zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht oder zu spät, ist VSRS auf keinerlei Weise verpflichtet, dem Kunden den entstandenen Schaden zu ersetzen.
  10. VSRS übernimmt keine Haftung für etwaige Folgen der Tatsache, dass Waren nicht lagernd sind.
  11. Nach Verstreichen von zwölf (12) Monaten nach dem Lieferdatum erlischt jeder Anspruch des Kunden gegenüber VSRS aufgrund von Schäden, die durch eventuelle Mängel und/oder Fehler von VSRS bei der Vertragsausführung entstanden sind.
  12. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn es sich um einen Schaden handelt, der die Folge eines vom Kunden nachgewiesenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der leitenden Angestellten von VSRS ist.

Artikel 12. Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung

  1. VSRS ist befugt, die Erfüllung der Pflichten auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
    • der Kunde die Vertragspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt,
    • VSRS nach Vertragsabschluss zur Kenntnis gelangte Umstände einen guten Grund darstellen, zu befürchten, dass der Kunde seine Pflichten nicht erfüllen wird,
    • der Kunde bei Vertragsabschluss ersucht wurde, Sicherheiten für die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu leisten und diese Sicherheiten nicht geleistet wurden oder unzureichend sind,
    • durch eine vom Kunden verursachte Verzögerung nicht länger von VSRS verlangt werden kann, dass VSRS den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt.
  2. VSRS ist zudem befugt, den Vertrag aufzulösen, wenn sich Umstände ereignen, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn sich sonstige Umstände ereignen, die dazu führen, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nach billigem Ermessen nicht von VSRS verlangt werden kann.
  3. Kommt es zu einer Aussetzung oder Auflösung des Vertrages durch VSRS, ist VSRS auf keinerlei Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten, die dadurch auf irgendeine Weise entstehen, verpflichtet.
  4. Sollte die Vertragsauflösung dem Kunden zuzuschreiben sein, kann VSRS Schadenersatz fordern, darunter für die Kosten, die dadurch direkt und indirekt entstehen.
  5. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von VSRS gegenüber dem Kunden sofort fällig. Wenn VSRS die Erfüllung der Pflichten aussetzt, behält VSRS seine aus den Gesetzen und dem Vertrag hervorgehenden Ansprüche.
  6. Unbeschadet der VSRS ferner zustehenden Rechte ist VSRS berechtigt, den Vertrag ohne Mahnung zur Gänze oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen oder den Auftrag bzw. den Vertrag zu stornieren, ohne zur Zahlung irgendeines Schadenersatzes oder einer Entschädigung verpflichtet zu sein, wenn:
    • der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Vertragspflichten in Verzug ist,
    • der Kunde insolvent ist, einen Zahlungsaufschub beantrag hat, das niederländische Schuldensanierungsgesetz („Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen“) auf ihn zur Anwendung kommt, der Kunde sein Unternehmen stillgelegt oder aufgelöst hat, ein erheblicher Teil seines Vermögens beschlagnahmt wurde oder der Kunde sein Unternehmen auf einen Dritten überträgt.
  7. Im Fall einer Auflösung trägt der Kunde weiterhin die Gefahr für die bereits gelieferten Waren.

Artikel 13. Höhere Gewalt

  1. VSRS ist nicht zur Erfüllung irgendeiner Pflicht gegenüber dem Kunden verpflichtet, wenn VSRS daran infolge eines nicht von VSRS verschuldeten Umstandes gehindert wird, der auch weder aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsgeschäfts oder einer im Handelsverkehr geltenden Auffassung VSRS anzulasten ist.
  2. Unter höherer Gewalt werden in diesen AGB neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle von außen kommenden, vorhergesehenen oder nicht vorhergesehenen Ursachen verstanden, auf die VSRS keinen Einfluss hat, durch die VSRS jedoch nicht dazu in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen. Arbeitsniederlegungen im Unternehmen von VSRS oder Dritten sowie eine mangelhafte Pflichterfüllung seitens der Lieferanten von VSRS zählen hier ebenfalls dazu.
  3. VSRS hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die eine (weitere) Vertragserfüllung verhindern, eintreten, nachdem VSRS seine Pflichten erfüllen hätte müssen.
  4. VSRS kann während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, die Vertragspflichten aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne gegenüber der anderen Vertragspartei zu Schadenersatz verpflichtet zu sein.
  5. Sofern VSRS zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt seine Vertragspflichten bereits teilweise erfüllt hat oder diese noch erfüllen kann und der erfüllte bzw. noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist VSRS berechtigt, den erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu zahlen, als handle es sich um einen eigenen Vertrag.

Artikel 14. Haftungsfreistellung

  1. Der Kunde stellt VSRS von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit der Vertragserfüllung einen Schaden erleiden, dessen Ursache nicht VSRS zuzuschreiben ist.
  2. Sollte VSRS aus diesem Grund von Dritten haftbar gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, VSRS sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zu unterstützen und sofort alles zu unternehmen, was von ihm in diesem Fall erwartet werden darf.
  3. Sollte der Kunde es unterlassen, adäquate Maßnahmen zu ergreifen, ist VSRS ohne Mahnung berechtigt, dies selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die VSRS und Dritten dadurch entstehen, gehen zur Gänze auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Artikel 15. Rechtswahl

  1. Für alle von VSRS abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht. Das UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung, ebenso nicht alle anderen internationalen Regelungen, deren Ausschluss zulässig ist.
  2. Rechtsstreitigkeiten, die zwischen den Vertragsparteien aufgrund des Vertrages oder aufgrund daraus hervorgehender genauerer Verträge entstehen, werden in einem Schiedsverfahren bei der Stichting DigiTrage mit Sitz in Utrecht beigelegt.
  3. Das Verfahren verläuft über www.digitrage.nl in Übereinstimmung mit der Prozessordnung der Stichting DigiTrage. Die Prozessordnung wird auf der genannten Website veröffentlicht. Die Prozessordnung kann auch bei VSRS angefordert werden und ist Teil des Vertrages.
  4. Jede Vertragspartei hat zudem das Recht, sich an das zuständige Zivilgericht zu wenden, solange die Rechtsstreitigkeit noch nicht bei der Stichting DigiTrage anhängig gemacht wurde.

Artikel 16. Hinterlegung und Änderung der AGB

  1. Diese AGB sind in der niederländischen Industrie- und Handelskammer in Koophandel unter der Nummer 59508485 hinterlegt und werden von VSRS auf Ersuchen kostenlos zugeschickt. Diese AGB sind auch im Internet zu finden und herunterzuladen.
  2. Zur Anwendung kommt stets die zuletzt hinterlegte Version bzw. die Version, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsverhältnisses mit VSRS galt.
  3. Der niederländische Text der AGB ist stets ausschlaggebend für deren Interpretation.

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